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Unterhalts­ermittlungen

Zahlen Sie Unterhalt für Ihren Ex-Partner? Dann sollten Sie wissen, ob der Unterhalt zu Recht beansprucht wird oder ob man Sie vielleicht nur ausnimmt. Es kann sich lohnen, dieses einmal überprüfen zu lassen. Detektive sorgen für Klarheit und Fakten.

Sie brauchen Unterhaltsermittlungen und -beobachtungen?

Viele Unterhaltsberechtigte hintergehen auch lange nach der Scheidung weiterhin den Unterhaltspflichtigen. Ein typisches Beispiel ist das Zusammenleben mit einem neuen Partner, ohne dass der Unterhaltszahler darüber informiert wird. Ist das Zusammenleben auf Dauer ausgerichtet und die beiden Personen leben in einer wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft (eheähnliches Verhältnis, sozioökonomische Lebensgemeinschaft), dann hat das entscheidenden Einfluss auf den Unterhalt – sofern eben der Unterhaltspflichtige davon weiß!

Oftmals ist das aber nicht der Fall, weil die unterhaltsberechtigte Person die neuen Fakten verschweigt, um sich den Unterhalt weiter zu erschleichen. Hier können Detektive helfen. Sie recherchieren und beobachten für Sie, um die erforderlichen Beweise zu erlangen. Denn oftmals geht es dem Ex-Partner finanziell wesentlich besser als dem Unterhaltspflichtigen, insbesondere dann, wenn durch eine wirtschaftliche Lebensgemeinschaft „mehr Geld in die Kasse kommt.“ Das jedoch muss erst einmal bewiesen werden.

Unterhaltsermittlungen - Detektive helfen

Ein anderes Beispiel ist eine Arbeitstätigkeit des Unterhaltsbeziehers ohne dieses anzugeben. Die Tätigkeit kann offiziell aber auch als Schwarzarbeit durchgeführt werden. So oder so müsste derjenige, der Unterhalt zahlen muss von Unterhaltsempfänger, darüber informiert werden, denn es hat Einfluss auf die Unterhaltshöhe.

Nur – viele Empfänger von Unterhalt geben diese Einkünfte nicht an und erschleichen sich somit den Unterhalt. Wenn auch Sie den Verdacht haben, dass Sie von einem solchen Unterhaltsbetrug betroffen sind, dann rufen Sie einen unserer Privatdetektive an. Interessant wird dies auch, wenn der Unterhaltsberechtige ohne große Not den Arbeitsplatz aufgibt, um weiterhin Unterhalt zu beziehen.

Verwirkung nachehelicher Unterhalt

Besonders häufig nachgefragt werden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Beweismitteln, deren Vorhandensein eine Verwirkung des nachehelichen Unterhalts bewirken können.

Eine Herabsetzung oder gar Verwirkung des Unterhalts kann aufgrund verschiedener Aspekte in Frage kommen. Unter Berücksichtigung von § 1579 BGB muss eine Neubewertung des Unterhaltsanspruchs vorgenommen werden, wenn beispielsweise eine Bedürftigkeit in mutwilliger Weise geschaffen wurde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine vorhandene Arbeit grundlos aufgegeben wurde.

Auch in Fällen, in denen die Person, die Unterhalt empfängt, eine Straftat gegen die Person, die Unterhalt zahlen muss, begangen hat. Insbesondere ein weiterer Fall wird sehr häufig an Detekteien herangetragen, um Beweise zu bekommen. Die Rede ist von dem Umstand, wenn die unterhaltsberechtigte Person heimlich wieder ein einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft zusammenlebt.

Wir reden hier von einem eheähnlichen Verhältnis oder einer häuslichen und wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft oder auch sozioökonomische Lebensgemeinschaft.

Liegt eine solche neue Lebensgemeinschaft vor, gelten neue Voraussetzungen für den Unterhalt. Das alleine reicht schon dafür aus, dass speziell in diesem Fall gelogen wird, dass sich die Balken biegen. Denn die Person, die den Unterhalt bezieht, will fraglos nicht darauf verzichten. Deshalb wird der neue Lebenspartner dem Unterhaltspflichtigen gegenüber schlichtweg verschwiegen oder dieser wird verleugnet.

Weil aber der Unterhaltsgläubiger die Beweise für das Vorhandensein einer neuen und verfestigten Lebensgemeinschaft erbringen muss, ist er mangels anderer Beweismöglichkeiten auf den Einsatz einer Privatdetektei angewiesen. Der ermittelnde Privatdetektiv muss dann den Beweis erbringen, dass die Exfrau mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnt. Und er muss belegen, dass diese neue Lebensgemeinschaft verfestigt und auf Dauer ausgelegt ist.

Das gilt zum Beispiel dann, wenn es schon längere Zeit eine gemeinsame Wohnung gibt, wenn beide Personen regelmäßig gemeinsam auf Familienfeiern erscheinen und gemeinsam die Urlaube verbringen. Den Nachweis, dass beide Personen zusammenleben, obwohl das bestritten wird, kann ein Detektiv durch verdeckte Ermittlungen im Umfeld erbringen. Neben den vorsichtigen Befragungen im Umfeld kann eine Observation Klarheit darüber bringen, ob zwei Personen gemeinsam an einer Adresse leben. Diese Beobachtung muss allerdings über eine längere Zeit durchgeführt werden, um klare Belege für ein regelmäßiges Zusammenleben zu erbringen.

Der ermittelnde Privatdetektiv wird in Absprache mit dem Rechtsanwalt des Unterhaltspflichtigen eine erfolgversprechende Strategie entwickeln und seine Arbeit daran ausrichten.

Da eine Herabsetzung immer möglich ist, kann es sich durchaus lohnen, wenn Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung regelmäßig überprüfen lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie von Ihrer Ex-Partnerin in großer räumlicher Trennung leben und keinerlei Kontakt zu deren Umfeld haben. Wer weiß, ob die Dame nicht längst einen neuen Lebenspartner hat, Ihnen aber nichts davon berichtet. In einem solchen Fall schaffen Detektive Klarheit.

Detektive helfen Ihnen, Beweise zu bekommen, die mit der Unterhaltszahlung zusammenhängen

Erfahrene Ermittler und Privatdetektive helfen Ihnen weiter, damit sie vor dem Familiengericht zu Ihrem Recht kommen. Die entsprechenden Einsatz-/Ermittlungsberichten dienen Ihnen als Grundlage. Fragen Sie uns unverbindlich:

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